Bearbeitungsvertrag
Bearbeitungsverträge sind im Vertragsrecht zwischen Unterlieferverträgen, der Durchführung von Montagen sowie der Fertigungen aufgrund einer Herstellungslizenz angesiedelt. Wesentlicher Leistungsinhalt von Bearbeitungsverträgen ist im Normalfall die erfolgsbezogene Bearbeitung einzelner Teile im Werk des Bearbeiters. Diesem werden Rohmaterial oder bereits in bestimmter Weise vorbearbeitete Gegenstände – in der Regel vom Besteller – zur Verfügung gestellt. Das Kriterium der Übergabe von Material durch den Besteller ist jedoch nicht in jedem Fall ein absolutes Merkmal des Bearbeitungsvertrages, da es auch denkbar ist, dass vereinzelt das vom Besteller gewünschte Material vom Bearbeiter für Rechnung des Bestellers von dritter Seite beschafft wird.
Die Ausführung der Arbeiten nimmt der Bearbeiter im allgemeinen in seinem Betrieb vor. Eine Monteurentsendung in das Unternehmen des Bestellers führt in der Regel nicht zu einem Bearbeitungsvertrag, sondern ist als Montagevertrag oder Vertrag zur Entsendung von Montagepersonal aufzufassen. Auch beim Bezug ganzer technischer Einheiten von einem Fremdhersteller ist nicht von einem Bearbeitungsvertrag, sondern von einer Unterlieferung zu sprechen.
Herausgeber: VDMA
28 Seiten
Erschienen: 2003