Verträge > Vertragsmuster
Mit dem vorliegenden Muster für einen sog. *Betreibervertrag* kommen wir der Bitte zahlreicher Mitgliedsfirmen des VDMA nach, diesen Leistungsbereich rechtlich aufzuarbeiten und einen beispielhaften Vertragsrahmen darzustellen.
In jüngster Zeit mehren sich Anfragen über technische Betriebsdienste von Herstellern an von ihnen gelieferten Maschinen und Anlagen. Da es ein gesetzliches Leitbild eines Betreibervertrages nicht gibt, obliegt es den Parteien, die Inhalte des Vertrages festzulegen. Hierbei spielen die unterschiedlichsten tatsächlichen Lebenssachverhalte, die Anforderungen und Bedürfnisse der Vertragspartner sowie die allgemeinen Rahmenbedingungen eine gravierende Rolle. *Den Betreibervertrag* als solchen wird es in der Praxis nie geben.
Er stellt sich rechtlich grundsätzlich als Vertrag *sui generis* dar mit unterschiedlichsten Leistungsinhalten. Er stellt eine Fortentwicklung des *Full-Service-Vertrages* dar. Da es auch für diese Vertragsart keine gesetzlichen Vorgaben gibt, ist der Übergang zwischen einem *Full-Service-Vertrag* und einem *Betreibervertrag* fließend.
Herausgeber: VDMA
12 Seiten
Erschienen: 2005
Betreibervertrag
deutsch VertragsmusterMit dem vorliegenden Muster für einen sog. *Betreibervertrag* kommen wir der Bitte zahlreicher Mitgliedsfirmen des VDMA nach, diesen Leistungsbereich rechtlich aufzuarbeiten und einen beispielhaften Vertragsrahmen darzustellen.
In jüngster Zeit mehren sich Anfragen über technische Betriebsdienste von Herstellern an von ihnen gelieferten Maschinen und Anlagen. Da es ein gesetzliches Leitbild eines Betreibervertrages nicht gibt, obliegt es den Parteien, die Inhalte des Vertrages festzulegen. Hierbei spielen die unterschiedlichsten tatsächlichen Lebenssachverhalte, die Anforderungen und Bedürfnisse der Vertragspartner sowie die allgemeinen Rahmenbedingungen eine gravierende Rolle. *Den Betreibervertrag* als solchen wird es in der Praxis nie geben.
Er stellt sich rechtlich grundsätzlich als Vertrag *sui generis* dar mit unterschiedlichsten Leistungsinhalten. Er stellt eine Fortentwicklung des *Full-Service-Vertrages* dar. Da es auch für diese Vertragsart keine gesetzlichen Vorgaben gibt, ist der Übergang zwischen einem *Full-Service-Vertrag* und einem *Betreibervertrag* fließend.
Herausgeber: VDMA
12 Seiten
Erschienen: 2005