Vollmachten und Unterschriftenregelung. im Geschäf
Vollmachten und Unterschriftenregelungen im Geschäftsverkehr. Leitfaden für die Inveastitionsgüter-IndustrieIm Geschäftsverkehr nehmen die handelnden Personen Rechtsgeschäfte regelmäßig nicht für sich persönlich vor, sondern für ihr Unternehmen. Sie treten damit als Vertreter oder als Bote auf. Zum Ausdruck kommt dies durch Zusätze wie „ppa.“, „i. V.“ oder „i. A.“. Aber auch die einfache Unterschrift in Verbindung mit einem Briefbogen oder dem Firmenstempel bringt in der Regel hinreichend zum Ausdruck, dass der Unterzeichnende für das Unternehmen und nicht für sich selbst persönlich handeln will. Ein besonderes Problem stellt sich, wenn der Schriftverkehr im Wege der elektronischen Datenverarbeitung ohne eine Unterschrift oder mit einer elektronischen Unterschrift geführt wird. Auch in diesen Fällen liegt in aller Regel eine wirksame Vertretung des Unternehmens nach außen vor.
Von der Vertretung nach außen, d.h. der Frage, inwieweit das vertretene Unternehmen gegenüber dem Geschäftspartner an die abgegebene Erklärung gebunden ist, sind die firmeninternen Befugnisse des Vertreters zu unterscheiden. Die in der Praxis meist unter dem Stichwort „Unterschriftenregelung“ aufgeworfene Frage geht dahin, wer im Unternehmen in welcher Form welches Schriftstück unterschreiben darf. Dies hängt von den internen Befugnissen ab. Die Ansicht, die Erklärung gegenüber dem Geschäftspartner sei nicht wirksam, wenn ein Mitarbeiter seine internen Befugnisse überschreitet ist - so pauschal gesehen jedenfalls - falsch.
Persönlich verantwortlich ist der unterschreibende Mitarbeiter in der Regel nicht. Probleme kann es jedoch geben, wenn er seine Kompetenzen überschreitet. Die Frage nach der persönlichen Verantwortung stellt sich vor allem bei sicherheits- und umweltrelevanten Erklärungen sowie bei Unterschriften unter Exportbescheinigungen. Neben der persönlichen Haftung und deren Absicherung geht es hier auch um die Frage der Delegation im Rahmen einer internen „Unterschriftenorganisation“.
Alle diese Fragen spielen in der Praxis eine erhebliche Rolle. Zweck dieser Ausarbeitung ist es, die verschiedenen Möglichkeiten der Bevollmächtigung und deren Zusammenhang zu internen Unterschriftenregelungen aufzuzeigen. Die Formulierungshilfen sollen als Beispiele und Checkliste für eine eigene unternehmensbezogene Regelung dienen.
Herausgeber: VDMA
12 Seiten
Erschienen: 2007