Verträge > Geschäftsbedingungen

Konditionenempfehlungen

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rnInlandsbedingungen:

rnDie Inlandsbedingungen des VDMA haben den Stand Juli 2007 und berücksichtigen die Änderungen, die durch die Schuldrechtsform bedingt sind. Sie regeln vieles nicht, was im Auslandsgeschäft erforderlich ist (z. B. Rechtswahl etc.). Die gelegentlich anzutreffenden Abkürzungen bedeuten: LI/K = Lieferbedingungen Inland / Kaufleute, MI = Montagebedingungen Inland, RI = Reparaturbedingungen Inland. Die VDW 502 sind inhaltsgleich mit den VDMA Inlandslieferbedingungen, die VDW 502 A sind inhaltsgleich mit den VDMA-Montagebedingungen.
Bei Interesse können Sie eine Sammlung "Inlandsbedingungen" bestellen. Sie beinhaltet VDMA-Liefer-, Montage- und Reparaturbedingungen für Inlandsgeschäfte. Übersicht über die Änderungen der Lieferbedingungen 2007.
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rnAuslandsbedingungen:
rnLieferbedingungen fürs Ausland gibt es vom Dachverband der europäischen Investitionsgüter-Industrie (ORGALIME) oder Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) Unabhängig vom Editionsdatum der Bedingungen liefern wir stets eine „Anlage der deutschen Maschinenindustrie“ aus, die die Anpassung an das aktuelle deutsche Recht besorgt. Die aktuelle Anlage stammt aus dem Jahr 2002.

rnDie Sammlung "ORGALIME Lieferbedingungen" bezieht sich auf die Lieferung und Montage von mechanischen, elektrischen und verwandten elektronischen Erzeugnissen (SE 01). Diese enthalten jeweils ein Exemplar der S 2000, SE 01, S 2000 S, SP 99 und der SW 01 in deutsch und englisch.
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rnDie Sammlung "ECE Lieferbedingungen" bezieht sich auf den Export von Maschinen und Anlagen und sind von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) ersteltt. Diese enthält jeweils ein Exemplar der Lieferbedingungen, der Liefer- und Montagebedingungen sowie der Zusatzbedingungen für die Überwachung der Montage in deutsch und englisch. Die ECE-Bedingungen sind in den 50er Jahren konzipiert worden und seit dem weit verbreitet. In den 90er Jahren entwickelte ORGALIME eine Serie neuer Geschäftsbedingungen, die z. B. ausformulierte Regelungen an Stelle der von den Verhandlungspartnern auszufüllenden Anhänge der ECE-Bedingungen aufweisen.

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Zusatzbestimmung für die Überwachung (Ausland)
der Montage von Maschinen und Anlagen im Ausland (ZMÜ 188 B), französisch
Zusatzbestimmung Montage (ZMÜ 188B) West, französisch
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Zusatzbestimmungen für die Überwachung (Ausland)
der Montage von Maschinen und Anlagen im Ausland (ZMÜ 188 B), englisch
Zusatzbestimmung Montage (ZMÜ 188B) West, englisch
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Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen Ausland
für den Import und Export von Maschinen und Anlagen (LMW 188 A), französisch
Liefer- und Montagebedingungen (LMW 188 A), französisch
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Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen Ausland
für den Import und Export von Maschinen und Anlagen (LMW 188 A), englisch
Liefer- und Montagebedingungen (LMW 188 A), englisch
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Allgemeine Bedingungen für die Lieferung & Montage
von mechanischen, elektrischen und elektronischen Erzeugnissen (SE 01), italienisch (Ausland)
SE 01 Lieferung und Montage
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